Der Arbeitgeber sollte eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKUZ) vorlegen, die das Recht bestätigt, während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-/EFTA-Mitgliedstaat notwendige Gesundheitsleistungen auf Kosten des Nationalen Gesundheitsfonds in Anspruch zu nehmen. Bedenken Sie bei der Nutzung der EKUZ im Ausland, dass für Sie die Pflichten und Rechte gelten, die sich aus der Gesetzgebung eines EU-/EFTA-Mitgliedstaats ergeben, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie die in diesem Land Versicherten. Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, stellen Sie sicher, dass er oder sie im öffentlichen Gesundheitssystem eines bestimmten Landes tätig ist.